Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten zu den häufigsten Fragen. Bei weiteren Fragen oder für ein Gespräch kannst du uns gerne kontaktieren.
Die Aufnahme von Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet sich von 10 bis 30 Jahren.
Wir nehmen männliche und weibliche Teilnehmer auf. Diese werden natürlich je nach Geschlecht und Beurteilung in die entsprechend geeignete Familie platziert.
Die Dauer des Aufenthalts wird von den Zuweisern bestimmt und von unseren Fachkräften empfohlen. Es gibt kurze „Timeouts„ oder Langaufenthalte von mehreren Jahren. Es gibt Jugendliche ohne familiären Rückhalt, welche nach Beendigung der Maßnahme weiterhin freiwillig in Italien bleiben.
Für Minderjährige und junge Erwachsene mit Suchtproblemen werden die notwendigen Maßnahmen und Therapien angewendet. Wir beziehen uns auf unsere qualifizierten Fachkräfte und Ärzte.
Hier können Sie den kurzen Lebenslauf unserer Mitarbeiter einsehen: Unser Team
Die Mitarbeit und der ständige Kontakt mit Psychiater- Jugendpsychiater, Psychologen sowie Therapeuten und Ärzten ist Voraussetzung für unsere Arbeit.
Das Team verwendet Bewertungsprotokolle und wöchentliche / monatliche Teamsitzungen unterschiedlicher Art um die Entwicklung jedes einzelnen Klienten nachzuverfolgen und bewerten zu können.
Dies ist unterschiedlich, je nachdem woher die jungen Menschen kommen, gibt es bereits Protokolle, Diagnosen und Schulberichte. Allerdings können Bewertungsbögen und Diagnosen im Falle eines privaten Ansuchens bei welchen noch keine Diagnose erstellt wurde, diese auch direkt vor Ort bei unseren Psychiatern und Therapeuten erstellt werden.
Der Verein wird zum Teil aus privater Finanzierung , sowie öffentlicher Akkreditierungen und Fördermittel oder Spenden unterstützt.
Der Kontakt zu Zuweisern, Sozialdiensten und Eltern ist gewährleistet und wird je nach Bedarf zeitlich geregelt und abgesprochen.
Supervision wird monatlich für das gesamte Team, sowie für den Klienten angeboten und organisiert.
Es ist unser größtes Anliegen, die Kinderrechte und Rechte der jungen Menschen, sowie der jungen Erwachsenen zu gewährleisten und gemäß den Gesetzen und Kinderrechtskonvention umzusetzen und für diese jederzeit einzustehen.
Maßnahmen zur Vorbeugung von Kindeswohlgefährdung werden in allen Punkten gewährleistet. Angelegenheiten das minderjährige Kind betreffenden, insbesondere der Obsorge und der persönlichen Kontakte, ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspuntk zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten.
Machtmissbrauch wird von vorneherein ausgeschlossen, indem angemessene Aufklärung betrieben wird.
Um eine detaillierte Beschreibung des Konzeptes “The Bridge I Institut” zu erhalten, bitten wir Sie bei uns anzufragen.
